Allgemeine Geschäftsbedingungen Wolff & Stübecke ( September 1999 )
1. Geltung
Diese allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern nicht schriftlich abgeändert.
2. Angebote
Unsere Angebote sind alle freibleibend.
3. Preise
Die Preise gründen sich auf unsere derzeitige Kostenlage. Sollten sich unsere Kosten verändern, so behalten wir uns ausdrücklich vor, die Preise entsprechend anzupassen. Alle Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Bei Preisen, denen offensichtlich eine Fehlkalkulation zu Grunde liegt, sind wir berechtigt, eine entsprechende Berichtigung vorzunehmen.
4. Lohnarbeit
>Bei Lohnarbeit gelten folgende Bedingungen: Die Frachten für An- und Rücklieferung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Material muss in einwandfreien Zustand angeliefert werden. Besteht eine Mängelrüge nach Prüfung und Anerkennung zu Recht, so erfolgt kostenlose Neubearbeitung. An- und Rücklieferungen gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. Lohnarbeiten sind sofort netto Kasse und ohne Abzug zu zahlen.
5. Federkerne
Eine Rückgabe von Federkernen ist nur möglich, wenn erhebliche Maßabweichungen von der vorliegenden Bestellung nachweisbar sind. Telefonisch oder mündlich aufgegebene Bestellungen sind grundsätzlich von einer Rückgabe ausgeschlossen, wenn nicht mehr ermittelt werden kann, ob der Lieferant schuld ist. Bei schriftlichen oder mündlichen Maßangaben setzen wir voraus, dass das nackte Kernmaß angegeben ist, ebenso bei Anfertigung nach Schablone. Soll ein Abzug vorgenommen werden, ist dieser anzugeben.
6. Werkzeuge
Sämtliche Werkzeuge bleiben unser Eigentum, ungeachtet des dafür vom Besteller zu tragenden Kostenanteils. Dies gilt auch, wenn in der Korrespondenz anstelle von Werkzeugkostenanteilen nur Formkosten, Vorrichtungskosten, Werkzeugkosten oder ähnliches erwähnt werden. Werkzeugkosten sind nach Freigabe der ersten Ausfallmuster sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. Lieferzeit
Vereinbarte Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten. Durch unvorhergesehene Hindernisse, die für die Fertigstellung oder Bearbeitung der Ware von Einfluss sind, gleichgültig, ob sie bei uns oder bei unseren Lieferanten auftreten, wird die vereinbarte Lieferzeit entsprechend verlängert. Teillieferungen sind gestattet. Irgendwelche Ansprüche wegen verspäteter Lieferung stehen dem Besteller nicht zu.
8. Warenrücksendungen
Etwaige Warenrücksendungen dürfen nur nach vorausgegangener Vereinbarung mit uns in Übereinstimmung mit unseren Versandvorschriften erfolgen.
9. Beanstandungen
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht worden sind. Mängelansprüche verjähren spätestens in 6 Monaten nach Gefahrenübergang. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, z.B. sogenanntes IIa-Material, stehen dem Käufer keine
Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.
10. Versand
Der Versand geschieht für Rechnung und Gefahr des Empfängers. Auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer.
11. Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder in 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 3 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet.
12. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen bleiben bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Iserlohn.